Garantie

Wie auch bei jedem anderen in der EU verkauften neuen Produkt müssen Autohersteller mind. 2 Jahre Gewährleistung auf Neufahrzeuge geben. Das machen sie auch. Als Käufer eines EU Neuwagens hat man also dieselben Rechte wie ein Käufer bei einem Fabrikatshändler in Deutschland. Natürlich müssen Inspektionen regelmäßig lt. Herstellvorgaben durchgeführt werden. Wichtig ist auch, dass man bei der Auslieferung ein korrekt ausgefülltes Serviceheft übernimmt. Darauf sollte besonders geachtet werden. Ein wichtiger Eintrag in diesem Serviceheft ist das Datum des Garantiebeginns. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte sollte gleich eine Anschlussgarantie abschließen, die in der Regel ab den 3 dritten Jahr zum tragen kommt.